ALLGEIMEINE GESCHÄFTS- BEDINGUNGEN

AGENTUR22 e.U.
Firmenstandort: An den alten Schanzen 39/103, 1220 Wien – AT

office@agentur22.at

UID Nummer: ATU75032714


A) Geltungsbereich

A.1) Allen Leistungen und Lieferungen der Werbeagentur „AGENTUR22 e.U.“ im nachfolgenden Text kurz als WA-MB bezeichnet – liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Die Gültigkeit der AGB der WA-MB erstreckt sich auch auf alle künftigen Geschäftsbedingungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

A.2) Ergänzende oder abweichende Bedingungen sowie Nebenabsprachen und Vorbehalte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung der WA-MB.

A.3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der WA-MB ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


B) Angebot und Vertragsabschluss, Auftragsannahme

B.1) Grundlage für das Zustandekommen eines Vertrages ist das jeweilige Angebot der WA-MB bzw. der Auftrag des Auftraggebers, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der WA-MB sind stets freibleibend und unverbindlich.

B.2) Der Auftraggeber erteilt durch die schriftlich unterzeichnete Bestellung und durch die Anzahlung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer einen Auftrag, an den er zwei Wochen ab dessen Zugang bei der WA-MB gebunden ist. Der Vertrag wird erst durch die Annahme des Auftrags durch die WA-MB rechtswirksam. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die WA-MB zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

B.3) Der Auftraggeber (= Kunde) erkennt durch die Auftragserteilung (Unterfertigung des Angebots bzw. Bestellung) die Gültigkeit der AGB der WA-MB für das zugrunde liegende Geschäft an.

B.4) In Ausnahmefällen (wie z.B. kurzfristiger Bedarf an Dekorationsleistungen) kann es auch zu mündlichen Auftragserteilungen kommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlicher Auftragserteilung.


C) Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

C.1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem erteilten Auftrag bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Angebot bzw. Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

C.2) Der Auftraggeber hat die WA-MB unverzüglich mit allen, für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung, erforderlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die WA-MB von allen Vorgängen, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, zu informieren. Dies auch dann wenn die Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand für Arbeiten die aufgrund seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

C.3) Alle Leistungen der WA-MB (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Farbausdrucke inkl. aller Detailangaben wie Maße, Materialangaben etc.) sind vom Auftraggeber vor Produktion zu überprüfen und innerhalb einer vereinbarten Frist (in der
Regel drei Werktage, Abweichungen davon können schriftlich vereinbart werden) freizugeben. Erfolg die Freigabe nicht innerhalb der vereinbarten Frist so gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

C.4) Die WA-MB als Auftragnehmer ist für fehlerhafte (z.B. Tipp- und Rechtschreibfehler, falsche Maß- und Ortsangaben), vom Auftraggeber übermittelte, Unterlagen in keinster Weise haftbar zu machen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt außerdem in vollem Umfang aufrecht.

C.5) Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die WA-MB haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die WA-MB wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die WA-MB schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.


D) Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

D.1) Die WA-MB behält sich vor nach eigenem Ermessen, die Leistung entweder selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

D.2) Die Beauftragung von substituierten Leistungen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, jedenfalls aber auf Rechnung des Auftraggebers.


E) Termine

E.1) Frist- und Terminabsprachen sind stets schriftlich festzuhalten und zu bestätigen. Die WA-MB wird bestrebt sein, vereinbarte Termine einzuhalten. Eine etwaige Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der WA-MB eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende, Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt ab dem Eintreffen eines Schreibens, das die Termineinhaltung einmahnt, in der WA-MB.

E.2) Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist es dem Auftraggeber möglich vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der WA-MB.

E.3) Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der WA-MB – entbinden die WA-MB jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Klient mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), in Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.


F) Auftragsänderungen, -vereitelung, Stornierung und Rücktritt

F.1) Für den Fall, dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung vom Auftrag (aus Gründen die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind) zurücktritt oder bereits erteilte Aufträge abändert (sodass deren Umfang verringert wird) verpflichtet er sich, dem Auftragnehmer den bis dahin entstandenen Aufwand mit dem vereinbarten Stundensatz bzw. dem aliquoten Anteil einer etwaigen Pauschalvereinbarung zuzüglich entstandener Spesen und Barauslagen abzugelten.

F.2) Bei Vertragsstornierung bis 3 Tage vor Termin durch den Kunden ist WA-MB berechtigt, 70% Stornogebühr zuzüglich des entstandenen Aufwandes zu verrechnen, danach beträgt die Stornogebühr 100%.

F.3) Die WA-MB ist ihrerseits insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

• ihr nach Vertragsabschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt werden, durch welche die Ansprüche und Forderungen seitens der WA-MB nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen. und dieser auf Anforderung der WA-MB weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung durch den
Auftragnehmer eine adäquate Sicherheit bietet.

F.4) Die bis zu diesem Zeitpunkt des Rücktrittes für WA-MB entstandenen (Vermögens-) Schäden (2.B. durch Ausschlagung anderer Aufträge) sind der Werbeagentur Melanie Bejska e.U. vom Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe/Rechnungslegung zu ersetzen.


G) Preise, Verrechnung

G.1) Das erste Gespräch zur Festlegung der Ziele und Erwartungen ist in der Regel kostenlos, ebenso das erste Angebot. Die auf Basis eines ersten Angebots durch den Auftraggeber erstellten Konzepte sind kostenpflichtig.

G.2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der WA-MB für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die WA-MB ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich die Annahme von Aufträgen auch ohne Vorauszahlung vor.

G.3) Alle Leistungen der WA-MB, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der WA-MB aus dem Titel des Auftragserwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. (zB Botendienste, Versandkosten, Reisen oder auch Übernächtigungen).

G.4) Von WA-MB erstellte Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der WA-MB schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die WA-MB den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

G.5) Für alle Arbeiten der WA-MB, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der WA-MB eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der WA-MB zurückzustellen.

G.6) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise exkl. gesetzlicher MwSt. Die Preise sind auftragsbezogen variabel und daher dem jeweiligen Anbot zu entnehmen. Die Gültigkeitsdauer der Anbote beträgt, soweit nicht anders vermerkt, 14 Tage. Sofern im Auftrag nicht anders beschrieben, sind in den Preisen die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen, nicht jedoch etwaige Kosten und anfallende Gebühren Dritter, die nicht Subauftragnehmer der WA-MB sind, enthalten.

G.7) Die Verrechnung erfolgt nach Absprache entweder nach tatsächlichem Stundenaufwand mit vereinbartem Stundensatz oder im Vertrag festgelegten Pauschalen. Etwaige im Anbot enthaltene Leistungen von Subauftragnehmern der WA-MB sind Teil des Auftrages und werden, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, auch direkt mit WA-MB abgewickelt und abgerechnet.


H) Zahlungsvereinbarungen

H.1) Voraussetzung der Auftragsannahme der WA-MB ist unter anderem eine Vorauszahlung von 30% der Auftragssumme. Der Auftragnehmer behält sich die Annahme von Aufträgen auch ohne Vorauszahlung vor.

H.2) Nach Abschluß des Auftrages legt der Auftragnehmer eine Rechnung die vom Auftraggeber spesenfrei und netto Kassa ohne jeden Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.

H.3) Alle Zahlungen haben spesenfrei und ohne Abzug auf ein angegebenes Konto zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die WA-MB berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 3% über der aktuellen Bankrate, mindestens jedoch 9,5% p.a. zu berechnen. Sämtliche mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden gelieferten Waren, Artikel etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der WA-MB (Firma: AGENTUR22 e.U.).

H.4) Überdies ist der Vertragspartner im Fall des Zahlungsverzugs gegenüber WA-MB bzw. etwaiger Rechtsnachfolger verpflichtet, sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Spesen insbesondere Mahnspesen zu bezahlen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

H.5) Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer, mit dem Auftraggeber abgeschlossene, Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

H.6) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der WA-MB aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.


I) Erfüllungs- und Abnahmebedingungen

I.1) Die Lieferung gilt als vollständig erfüllt wenn sämtliche beauftragte Positionen und Leistungen bereitgestellt sind. Der Auftragnehmer erklärt damit die Abnahmebereitschaft für die Leistungen. Der Auftraggeber nimmt die Leistungen innerhalb von 24 Stunden ab. Sofern in dieser Zeit kein Einwand (Mängelrüge) gegen die Vollständigkeit der Leistung vorgebracht wird, gilt die Leistung zum Auftrag als abgenommen und bestätigt.

I.2) Alle Risiken und Gefahren gehen im Zeitpunkt der Erfüllung (Abnahme) auf den Kunden (Auftraggeber) über. Ein etwaiger notwendiger Versicherungsschutz ist, sofern nicht ausdrücklich im Auftrag anders vereinbart, vom Kunden (Auftraggeber) abzuschließen.


J) Gewährleistung und Schadenersatz

J.1) Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die WA-MB schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Klienten nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.

J.2) Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Klient der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung abzulehnen, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

J.3) Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der WA-MB ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.

J.4) Die Geltendmachung von Schadenersatzanspruches durch den Auftraggeber gegen die WA-MB wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie insbesondere wegen Nichterfüllung, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens, ausgenommen bei grobem Verschulden oder Vorsatz, ausgeschlossen.

J.5) Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert, exklusive Steuern, begrenzt. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.


K) Haftung

K.1) Die WA-MB haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

K.2) Haftungsansprüche gegen nicht im Auftrag enthaltene Leistungen Dritter sind vom Auftraggeber auch direkt gegen diese geltend zu machen. Der Auftragnehmer haftet nicht für derartige Ansprüche, deren rechtzeitige Geltendmachung oder Erfüllung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für im Zuge der Vermittlung entstandene gesetzlichen Abgaben (Stempelmarken, Einzahlungsaufforderungen, sonstige Gebühren, AKM.. .). Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftraggebers verursacht werden, haftet dieser selbst.

K.3) Die WA-MB haftet nicht für Ansprüche, die auf Grund der beauftragten Arbeiten (insbesondere Werbemaßnahmen, Verwendung von Kennzeichen) von Dritten gegen den Auftraggeber erhoben werden; insbesondere haftet die WA-MB nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.


L) Eigentumsrecht und Urheberschutz

L.1) Das Urheber- und Nutzungsrecht an allen von WA-MB erstellten originären Arbeiten einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos digital oder analog) verbleibt auch über die Dauer des Auftrages hinaus im geistigen Eigentum von WA-MB. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne ausdrückliche Vereinbarung mit WA-MB darf der Auftraggeber die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der WA-MB setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von WA-MB dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Die Weitergabe dieser Arbeiten, ganz oder teilweise, sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Verwertung außerhalb des im Vertrag festgehaltenen Zwecks ist, ohne vorherige Zustimmung von WA-MB unzulässig.

L.2) Vorleistungen zur Auftragsausführung insbesondere Entwürfe, Konzepte, Prototypen, usw.) verbleiben ebenfalls im Eigentum der WA-MB und sind – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – an WA-MB zurückzustellen.

L.3) Änderungen an Leistungen der WA-MB, insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch diesen beauftragte Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der WA-MB und – soweit die Leistungen urheberrechtlich
geschützt sind – des Urhebers zulässig.

L.4) Für die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung von Leistungen der WA-MB, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – jedenfalls die Zustimmung der WA-MB erforderlich.
Außerdem steht der WA-MB und einem etwaigen Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

L.5) Für die Nutzung von Leistungen der WA-MB bzw. von Werbemitteln, für die die WA-MB konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Beendigung des zugrunde liegenden Vertrages jedenfalls die Zustimmung der WA-MB notwendig.


M) Kennzeichnungshinweise

M.1) Die WA-MB ist insbesondere berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die WA-MB und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein entgeltlicher Anspruch zusteht.

M.2) Der Auftraggeber berechtigt die WA-MB, vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Auftraggeber, auf eigenen Werbeträgern wie Foldern, Werbeschriften insbesondere aber auf ihrer Internetseite mit Namen, Logo und erstellten Arbeiten auf die Geschäftsbeziehung zum Zwecke der Referenz hinzuweisen.


N) Gerichtsstand und anwendbares Recht

N.1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an dem die WA-MB als Vertragspartner beteiligt ist, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Handelsgerichtes für Wien vereinbart. Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit von österreichischem Recht vereinbart.

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O) Konzept- und Ideenschutz

2.1 Konzept- und Ideen unterstehen in ihren sprachlichen, schriftlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
 

2.2 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
 

2.3 Der (potentielle) Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
 

(Stand der AGB: September 2023)

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